* Argumentation bezüglich Alleinstellungsmerkmal von
Biogas aus Wirtschaftsdünger gegenüber
anderen erneuerbaren Energiequellen:

 

„Gülle zu Energie und unschädlichem Dünger“
DARF NICHT NUR ALS EINE DER ERNEUERBAREN
ENERGIEQUELLEN GESEHEN WERDEN.

Es sollte
ihr der Vorrang vor allen anderen
erneuerbaren Energiequellen gegeben werden.

 

Denn wie volkswirtschaftlich bzw. ökologisch sinnvoll oder wie nachhaltig
ist es letztlich, nur die anderen erneuerbaren Energiequellen auszubauen
und zu fördern und währenddessen auf die Gülle-Entschärfung
zu "vergessen", um diverse Interessen nicht zu berühren?

Um den Ausstieg aus den fossilen Energiequellen zu realisieren,
ist es zweifellos notwendig, alle verfügbaren erneuerbaren Energiequellen einzusetzen. Aber es gibt definitiv nur eine einzige, deren Einsatz gleichzeitig das Humusproblem 
und das Nitratproblem löst!


Wir haben den Verein "Regenwurmrettung" gegründet,
damit diese Tatsache endlich
- 30 Jahre nach der Errichtung unserer ersten Anlage - 

im Bewusstsein aller Menschen 
und insbesondere im Bewusstsein der
verantwortlichen politischen Entscheidungsträger ankommt! 

 

* Argumentation bezüglich Klimaschutz:


Gemäß der BOKU Publikation aus dem Jahr 1995 könnte man aus der in Österreich anfallenden Gülle eine Biogasmenge von
ca. 696 Mio.
pro Jahr erzeugen. 
Daraus ließe sich eine Nettoenergiemenge von 9,7 PJ/a erwirtschaften.

Nimmt man das Energiepotenzial, das durch die Verwertung geeigneter außerlandwirtschaftlicher Abfälle möglich wird, in die Berechnung auf, 
könnte eine jährliche Energiemenge von 16,9 PJ gewonnen werden, 
wodurch 412 Mt Erdöl ersetzt und 1,2 Millionen Tonnen
CO2 Ausstoß vermieden werden könnten.
(Allein durch den Ersatz des fossilen Energieträgers)

Die erforderliche Investition für den flächendeckenden
Einsatz von Biogasanlagen in Österreich wurde damals mit
ca. 16,3 Milliarden österreichischen Schillingen beziffert. 
(=1.184.248.764,- Euro)

Dem möchten wir folgende Information gegenüberstellen:

„Durch jährlich ca. vier Milliarden Euro umweltschädigende Förderungen
und Steuervorteile wird die Klimapolitik Österreichs unterlaufen 
und der Staat hat wegen der Nichtbeachtung
von Umweltzielen erhöhte Folgekosten.“
(Zitat: Klima- und Energiefonds bzw. Umweltdachverband 
lt. OÖ Nachrichten 18.02.2016)


Das heißt: Mit bedeutend weniger Geld
 als Österreich heute JÄHRLICH für
„umweltschädigende Förderungen“ und Steuervorteile verloren geht,
hätte man den Bauern die in Österreich 
notwendigen Anlagen SCHENKEN können!


Es geht uns hier aber nicht um eine Diskussion
über diese Förderungen an sich.
Mit diesem Vergleich wollen wir lediglich eine Relation zu den
Kosten für die flächendeckende Lösung des Gülleproblems herstellen. 
Wir wollen nur verdeutlichen, wie leicht dieses Problem
hätte gelöst werden können bzw. wie leicht
es über Betreiberverträge immer noch gelöst werden kann.
 

 

* Argumentation bezüglich Kompostierung:

Eine weitere Sache, die sich
- neben dem Totschweigen der Gülle-Anlagen -
in die falsche Richtung entwickelt hat:
Es kam in Österreich schon in den 1990er-Jahren,
als die Trennung von Biomüll und Restmüll eingeführt wurde,
zur politisch verordneten „Kompostierung im großen Stil“!


Aus Sicht der Logik eine folgenschwere Entscheidung, die sowohl einen immensen ökologischen als auch ökonomischen Schaden verursacht hat. 

 

Aufgrund dieser Entscheidung wurden und werden
nach wie vor tausende Tonnen 
hochwertige Bioenergieträger ungenutzt vernichtet.
Und das noch dazu unter Verbrauch von fossilem Energieträger
(Diesel) zur Durchmischung des Kompostes.
Eine doppelte Energievernichtung also.  
Hier können Sie den Pressebericht "Linzer Müll-Kurs umstritten"
über die "ESU" und die Linzer Kompostieranlage lesen.

 

* Argumentation bezüglich Hochwasserschutz:

 

Je mehr sogenannte Poren ein Boden hat, umso mehr Wasser kann er aufnehmen. Diese Zwischenräume sind das Ergebnis der Arbeit der Bodenlebewesen und sind entweder mit Luft oder eben mit Wasser gefüllt. Der Ökozid an den Bodenlebewesen hängt also ursächlich mit den Hochwasserkatastrophen zusammen, die wir vermehrt erleben!

 

* Argumentation bezüglich Versorgungssicherheit lt. E-Control:

Aus einem Presseartikel vom 23.05.2018 geht hervor, dass
... die E-Control die Versorgungssicherheit bei Strom in Gefahr sieht,
sich zu stark auf Importe zu verlassen, ist keine gute Strategie …
Wenn der Wind nicht weht und die Sonne nicht scheint,
brauchen wir Reservekapazitäten, das sind
aus heutiger Sicht Gaskraftwerke …

Die Entscheidungen für eine sichere Stromversorgung im
Jahr 2030 müssen bald fallen, die Dächer Österreichs mit Solaranlagen zuzupflastern ist möglich, ändert aber am grundsätzlichen Problem der Versorgungssicherheit sehr wenig.

Wir von der "Regenwurmrettung" fragen:
Sollten nicht kleine, unkomplizierte, billige,
dezentrale landwirtschaftliche Biogasanlagen zur
Gülleentschärfung als „Gaskraftwerke“ eingesetzt werden?

* Argumentation bezüglich CO2 Speicherung im Boden und Humus:

 

Bereits beim Pariser Klimagipfel 2015 wurde folgender Vorschlag gemacht:
Wenn es gelingen würde, auf allen landwirtschaftlich 
genutzten Flächen weltweit
jährlich nur 4 Promille mehr Humus aufzubauen, 
dann wäre der gesamte menschlich gemachte CO2-Ausstoß
dieses Jahres im Boden gebunden. (4 Promille Initiative)

Damit soll nochmals unterstrichen werden,
welchen Stellenwert der Humusaufbau für die Menschheit haben sollte.
Natürlich muss dies auch überall umgesetzt werden.
Aber zuallererst sollte darauf verzichtet werden,
die humusaufbauenden Bodenlebewesen
durch Frischgülleausbringung zu töten… 

Ergänzend möchten wir dazu noch anführen, dass der feste Anteil des Endsubstrats aus der Fermentation als hochwertiger Dünger Verwendung findet und deshalb als Bestandteil der 4 Promille Initiative gelten kann.
Der Erfindung des "Sedimentatsfermenters"
liegt unter anderem genau dieser Gedanke zugrunde.   


* Argumentation bezüglich Abfallwirtschaftsgesetz:

 

Die Ziele des Abfallwirtschaftsgesetzes sind im Wesentlichen:

* Grundsatz ist das Vorsorgeprinzip
gegenüber nachkommenden Generationen.

* Die Abfallwirtschaft ist danach auszurichten, dass schädliche,
nachteilige oder sonst das allgemeine menschliche Wohlbefinden beeinträchtigende Einwirkungen auf Menschen sowie auf Tiere, Pflanzen,
deren Lebensgrundlagen und deren natürliche Umwelt
so gering wie möglich gehalten werden.

* Rohstoffe und Energiereserven müssen geschont werden.

* Es dürfen keine Stoffe zurückbleiben,
die ein Gefährdungspotenzial für nachfolgende Generationen darstellen.

* Abfälle sind so zu verwerten, soweit dies ökologisch vorteilhaft 
und technisch möglich ist, die Mehrkosten dafür nicht unverhältnismäßig
sind und ein Markt für die gewonnenen Stoffe vorhanden ist.

* Im öffentlichen Interesse ist die Behandlung von Abfällen,
wenn anderenfalls die Gesundheit des Menschen gefährdet werden kann
oder Gefahren für die natürlichen Lebensbedingungen
von Tieren und Pflanzen verursacht werden können.

(Eine Kopie der ersten Seite des AWG finden sie weiter unten)

 

Dass wir unseren nachfolgenden Generationen Böden hinterlassen,
in deren Humusschicht die Bodenlebewesen durch die ätzende Gülle
aus der Massentierhaltung massiv dezimiert sind,
entspricht eindeutig nicht dem Vorsorgeprinzip.

Biogasgülle aber entspricht lt. Hofrat Duschek einem
Niederschlagsereignis, das intakte Bodenleben wird dadurch nicht gestört!

 

Ebenso wenig entspricht es dem Vorsorgeprinzip,
dass wir unseren Nachkommen Nitrat im Grundwasser hinterlassen!

Gemäß Hofrat Duschek kommt es durch die anaerobe Behandlung
der Gülle in einer Fermentationsanlage zur Mineralisation des Stickstoffes,
der dann in der Biogasgülle Großteils als Ammonium vorliegt und für Pflanzen rasch verfügbar ist. Dadurch wird (bei gezielter Düngung)
die Gefahr der Nitratauswaschung ins Grundwasser unterbunden!

 

Auch entspricht es weder dem Vorsorgeprinzip
noch dem Grundsatz der Schonung der Energiereserven,
dass wir Unmengen von Kunstdünger verbrauchen
,
der erstens die Böden belastet und der zweitens unter
hohem fossilem Energieaufwand hergestellt wird.

Gemäß Hofrat Duschek bedeutet der höhere Humusanteil, der durch die Bewirtschaftung mit Biogasgülle erreicht wird, auch einen kräftigeren Pflanzenwuchs, weshalb weniger oder gar kein Kunstdünger
eingesetzt werden muss.

 

Den Energieträger Biomüll auf Kompostanlagen
energetisch ungenutzt zu vernichten und
dafür Dieseltreibstoff zur Durchmischung zu verbrauchen,
ist außerdem genau das Gegenteil
von "Rohstoffe und Energiereserven schonen".

 

Dass nicht fermentierte Gülle Gefahren für die
natürlichen Lebensbedingungen von Tieren
und Pflanzen verursacht, ist unbestritten!
Die Bauern fahren mit den Güllefässern oftmals nicht
nur zur Schonung der Nasen der Anrainer kurz
vor zu erwartenden Regenschauern auf die Felder,
sondern um ÄTZSCHÄDEN an Pflanzen zu vermeiden!

 

WAS ABER IST MIT DEN ÄTZSCHÄDEN AN DEN REGENWÜRMERN
UND DEN ANDEREN BODENLEBEWESEN?

Sind sie etwa unbedeutend, nur weil die meisten von ihnen
mit freiem Auge nicht zu erkennen sind?


Die Kosten für unkomplizierte landwirtschaftliche Maschinen
zur Gülleentschärfung sind nicht unverhältnismäßig,
da sich eine nicht überteuerte Anlage erstens im ungefähr
gleichen Zeitraum 
wie eine Solaranlage oder Windanlage rechnet 
und zweitens nach der Refinanzierung
jahrzehntelange Gewinne bringt.
 

Anmerkung zu Abfallwirtschaftsgesetz und Gülle:

In der Publikation des Umweltbundesamtes
zur Vergärung von Wirtschaftsdünger heißt es auf Seite 26:

"... dass aus umwelt-, klimaschutz- und energiepolitischen
Erwägungen 
größeren Viehhaltungsbetrieben
(> 50 GVE = Großvieheinheit = 500 kg Lebendgewicht) 
ordnungspolitisch die Verpflichtung auferlegt werden könnte,
eine energetische Verwertung ihres Wirtschaftsdüngers vorzunehmen.

Eine Verankerung dieser Verpflichtung wird im Rahmen des Abfallwirtschaftsgesetzes für möglich gehalten,
da Wirtschaftsdünger dort als Abfälle definiert sind ..."

 

DESHALB FORDERN WIR,
DASS DEN REGENWÜRMERN
UND DEN ANDEREN BODENLEBEWESEN,
SOWIE DEN BAUERN GEHOLFEN WIRD, 
INDEM DIE ABFÄLLE AUS DER MASSENTIERHALTUNG

ENERGETISCH VERWERTET WERDEN,

WODURCH DAS ABFALLWIRTSCHAFTSGESETZ
ENDLICH EINGEHALTEN WIRD.


DADURCH KÖNNEN AUCH DIE LEBENSGRUNDLAGEN
FRUCHTBARER BODEN UND TRINKBARES WASSER
FÜR UNS ALLE GESICHERT WERDEN,
WODURCH DAS VORSORGEPRINZIP
GEGENÜBER UNSEREN NACHFOLGENDEN GENERATIONEN 
BEFOLGT WERDEN KANN!

 

Die allgemeinen Vorteile der Fermentation sind unter 
"Vorteile der Biogastechnik" aufgelistet.