* 1989 bis 1991:
Der gelernte Gas-Wasser Heizungsinstallateur Gerhard Hermann
wurde vom Land Oberösterreich zum Energieberater ausgebildet.
Daraus resultierend wurde die neue Energiequelle
aus Gülle und Bioenergieträgern erstmals in Österreich nutzbar.

* 1991:
Errichtung der ersten Anlage 
„Bieberauer“ in Altenberg bei Linz.
Der Vertrag mit Herrn Bieberauer wurde von Gerhard Hermann
für das „Energiesparunternehmen“ unterzeichnet.
Inhaberin dieses Einzelunternehmens war
  seine damalige Gattin Gerlinde Hermann.  

* Ab 1991:
Aufbau der Biomüllentsorgung aus dem Großraum Linz.
Es wurden den Vertragspartnern in Gastronomie, Hotellerie und Lebensmittelindustrie Behälter für die Entsorgung von Speiseresten
und Fetten zur Verfügung gestellt,
die wöchentlich von der „ESU“ abgeholt wurden.
Die Gastronomen hatten den Vorteil, dass sie Fette
gemeinsam mit Speiseresten entsorgen lassen konnten
und außerdem die Gewissheit, dass ihre Abfälle eine
umweltfreundliche und sinnvolle Verwendung fanden. 
Zuletzt wurden so ca. 4000 Jahrestonnen entsorgt,
pumpfähig aufbereitet und mittels Tankwagen zu den Anlagen geliefert,
um gemeinsam mit der am Standort anfallenden
Gülle verwertet zu werden.

* 1991 bis 1993:
Errichtung der Anlagen Bieberauer, Feirer, Holzmann und Edthofer
durch die „ESU“ Einzelfirma.

* 1992:
Nach bzw. während der Errichtung der Anlage „Edthofer“ wurde die „Energiesparunternehmen GmbH“ gegründet.
Gesellschafter waren die Ehegatten Hermann
sowie ein von Gerhard Hermann als Berater
für die biologische Betreuung der Anlagen hinzugezogener
Biologielehrer und dessen Gattin.
Gewerbescheinträgerin des Einzelunternehmens
als auch der GmbH war Gerlinde Hermann.

* August 1993:
Die Stadt Linz gab aufgrund der Anlagen der „ESU“,
einem Ingenieurbüro für Abfallwirtschaft, den Auftrag, die Verfahren
anaerobe Vergärung und aerobe Kompostierung zu vergleichen.

Hier ein Auszug daraus:
 

Dass darin festgehalten wurde, das Endprodukt der Fermentation
wäre PFLANZENUNVERTRÄGLICH – was keinesfalls zutrifft –
hat vermutlich zur endgültigen politischen Entscheidung
für die flächendeckende Kompostierung geführt.
Es wurde in dem Verfahrensvergleich zwar auch dargelegt,
dass bei der Vergärung der hochwertige Energieträger Biogas
entsteht und beim Kompostieren Energie verbraucht wird,
da aber große Konzerne bereits ihre Geschäfte
mit großen Kompostanlagen machten, stand vermutlich
„die Politik über dem Gesetz“,
in diesem Fall über dem Abfallwirtschaftsgesetz.

Den Pressebericht „Linzer Müll-Kurs umstritten “ über die "ESU"
und die Linzer Kompostieranlage 
finden Sie hier

Dass das Endprodukt der Fermentation keinesfalls
pflanzenunverträglich ist, kann in der 
Publikation von Hofrat Duschek nachgelesen werden.
Hier finden Sie die Argumentation bezüglich Abfallwirtschaftsgesetz.


* 1994:
Errichtung eines Vertrages zwischen der „ESU“ Einzelfirma
und der „ESU“ GmbH, nach dem die Einzelfirma für den Anlagenverkauf
und die Errichtung von Verträgen mit Entsorgungsunternehmen,
Gemeinden und Lebensmittelproduzenten etc. zuständig war.
Die Aufgabe der „ESU GmbH“ war die
Abwicklung der Genehmigungsverfahren,
die Förderungsabwicklung sowie die Baubegleitung.
Aufgrund der Initiative der „ESU“ wurden schon damals staatliche Fermentationsanlagen-Förderungen in Form von
günstigen Agrarinvestitionskrediten und
Barmittelzuschüssen an Landwirte vergeben.

* 1994:
Errichtung der 
Anlage Ecker in Hellmonsödt.
Ein Bruder des Anlagenbetreibers war begeistert
von der neuen Energiequelle und wurde
Entsorgungsmitarbeiter der "ESU" sowie Monteur.
Außerdem konnte er Anfang 1994
auch Geschäftsanteile an der „ESU GmbH“ kaufen.
Ende 1994 gründete er in Hellmonsödt eine eigene Firma
für Biomüll-Entsorgung und Anlagenbau, die bis heute besteht.

* 1994:
Aufgrund des funktionierenden neuen Entsorgungssystems
der „ESU“ wurden große Entsorgungsunternehmen
auf die neue Energiequelle aufmerksam.
Es ist der „ESU Einzelfirma“ gelungen, langfristige Entsorgungsverträge
mit den Unternehmen Saubermacher und Kröpfl abzuschließen.

Der Vertrag mit der Fa. Saubermacher über 5000 Jahrestonnen
Biomüll aus Wien und Niederösterreich, 
der zwischen dem ESU Gründer und dem Chef
der Fa. Saubermacher verhandelt wurde,
war die Basis für die Errichtung der „Bios 1“,
der damals größten Anlage in Österreich.
Im Video über uns finden Sie ab 07:17 einen 
Bericht des ORF 
Niederösterreich über die "Bios 1".


* Anfang 1994:
Es wurde mit einem kleinen Ingenieurbüro in Niederösterreich
ein Werkvertrag abgeschlossen, welcher selbstverständlich zum Inhalt
hatte, dass der Rohrfermenter als geistiges Eigentum
immer im Besitz der „ESU GmbH“
und damit auch der "ESU"-Einzelfirma bleiben sollte.
Es wurde dem Planungsbüro der Auftrag erteilt,
nach Vorbild der bestehenden Anlagen Zeichnungen anzufertigen,
die zu diesem Zeitpunkt bereits behördlich notwendig waren.

* 15.06.1994:
Vertrag mit dem Entsorgungsunternehmen Saubermacher

* 04.08.1994:
Vertrag mit dem Entsorgungsunternehmen Kröpfl

* 31.08.1994:
Errichtung des Betreibervertrages zwischen der „ESU GmbH“
und dem im "
NÖ Heute" Fernsehbericht
über die „Bios 1“ sprechenden Landwirt.

Ziel des Vertrages war die Gründung einer gemeinsamen „Bios 1“
GmbH, an der die „ESU GmbH“ 75 % halten sollte.
Die „ESU“ brachte neben dem technischen Wissen
im Anlagenbau auch ihren Entsorgungsvertrag
mit der Fa. Saubermacher ein.
Der Landwirt sollte als Betreiber der Anlage fungieren.

* 18.11.1994:
Spatenstichfeier für die „Bios 1“
Unter „
Vom Biomüll zum Biogas – erste Biogasanlage
wird in Untergrafendorf errichtet“ ist nachzulesen, dass für das
(von Gerhard Hermann „Bios 1“ genannte)
Projekt die Fa. Saubermacher die Anlieferung des Biomülls garantiert,
der Firma „ESU“ die technische Begleitung obliegt
und der Untergrafendorfer Landwirt
seine Arbeitskraft zur Verfügung stellt. 

* Mitte 1995:
Es trat ein von der neuen Energiequelle überzeugter
ehemaliger Direktor der BOKU Wien 
an Gerhard Hermann heran.
Er äußerte den Wunsch, sich mit Kapital
an den „ESU“ Anlagen zu beteiligen.
Es wurde eine Vereinbarung mit ihm geschlossen,
nach der ihm bis Ende 1996 mitgeteilt werden sollte,
an welchem Projekt der „ESU“ er beteiligt sein werde,
wofür er eine unwiderrufliche abstrakte Bankgarantie erlegte.
Diese Bankgarantie sollte vorab Kapital
für die Errichtung einer der „ESU“ Anlagen bereitstellen,
die sich entweder in der Bauphase
oder noch in der Planungsphase befanden. 

* Am 01.09.1995
zeigte der ehemalige BOKU Direktor Gerlinde und Gerhard Hermann
unter einem verleumderischen Vorwand
wegen schwerem Betrug bei Gericht an
und gab gleichzeitig eine internationale Publikation heraus,
in der er die Pilotanlagen der „ESU“ als sein Eigentum und
seine Erfindung präsentierte. (Auszug daraus ganz unten) 

Gleichzeitig gründete der Biologe und Gesellschafter
der „ESU GmbH“ gemeinsam mit dem Betreiberlandwirt der „Bios 1“
eine eigene Anlagenbaufirma, die Firma „Bioenergetica“.
Diese Firma bearbeitete die bereits von der „ESU“ Einzelfirma
vorbereiteten Folgeaufträge sowie die große Nachfrage
nach Fermentationsanlagen, die zu diesem Zeitpunkt
aufgrund der funktionierenden Anlagen der „ESU“
und der vielen Presseberichte darüber bereits entstanden war.

17.06.1996:
Patentanmeldung Rohrfermenter
Das niederösterreichische Ingenieurbüro,
welches ursprünglich als Werkvertragsnehmer beauftragt wurde,
beteiligte die Firma „Bioenergetica“
und meldete den Rohrfermenter als Patent an.
Patentnummer EP1524315 A1.
Diese Firma besteht in geänderter Rechtsform bis heute.

Die „ESU GmbH“ und letztlich auch die „ESU“ Einzelfirma
wurden ruiniert, indem ihre Gründer - das Ehepaar Hermann -
vorsätzlich kriminalisiert und so enteignet wurden,
obwohl Verträge über 15.000 Jahrestonnen Bioenergieträger
und dazugehörige Anlagen-Folgeaufträge vorhanden waren.
Es dauerte mehr als sieben Jahre,
bis alle Anschuldigungen gegen die Ehegatten Hermann
als grundlos eingestellt wurden.

In dieser Zeit arbeiteten die Folgefirmen der „ESU“
an ihren großen Biomüll- und Maisanlagen.
Auf die Errichtung der von der BOKU geforderten Tausenden
landwirtschaftlichen Anlagen zur Entschärfung
der Gülle wurde allerdings verzichtet.
Eines der gemeinsamen Projekte des ehemaligen
Werkvertragsnehmers und späteren „Rohrfermenter“ Patentinhabers
und des „ESU“-Biologen erhielt im Jahr 2000 einen „Energie Globe“.

* 1996:
Es entstand eine Zusammenarbeit zwischen Gerhard Hermann
und dem „Energie Institut“ Linz, 
dessen Mitarbeiter gemeinsam mit ihm
zu Energieberatern ausgebildet worden waren.
Das „Energie Institut“ sollte das neue Planungsbüro
für eine gemeinsame neue GmbH werden,
die zwischen der „ESU Einzelfirma-Inhaberin Gerlinde Hermann“
und einer Person aus dem „Energie Institut“ gegründet worden war.
Als Gewinnbeteiligung an dieser Firma waren
für die „ESU“ 51 % vertraglich vereinbart.

* 20.12.1996
Eintragung des 
Patentes Pyramidenfermenter

* Mai 1997:
Im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen „ESU“ und
„Energie Institut“ wurde das „Biogasanlagen-Impulsmodell“
an alle Landeshauptleute Österreichs gesendet.
Ziel des Impulsmodelles war wiederum,
die Notwendigkeit des Einsatzes von Fermentationsanlagen
in den Fokus der Politik zu rücken.

Aufgrund von endlos lange hinausgezögerten
Genehmigungsverfahren für eine Anlage
wurde die „ESU“ verdrängt und der 51 % Vertrag wurde nichtig. 
(Sie finden das Impulsmodell im Anschluss an diese Chronologie)

Die zwischen „ESU“ und „Energie Institut“ gegründet Firma
wurde dann an einen großen Energiekonzern verkauft.
Eines ihrer Projekte erhielt ebenfalls einen „Energie Globe“.


Die ersten Anlagen der „ESU“
waren landwirtschaftliche Maschinen zur Gülleverwertung.
Deshalb mussten keine jahrelangen Genehmigungsverfahren
und Bauverhandlungen durchgeführt werden.
Sie wurden von konzessionierten
Elektro- und Gas-Wasser-Heizungsunternehmen
installiert und behördlich genehmigt.

Später entstandenen neue behördliche Verordnungen, die es
notwendig machten, technische Planungsbüros mit einzubeziehen.
Dadurch wurden die Anlagen insgesamt immer teurer,
was leider dazu führte, dass außer von
einigen sehr ambitionierten Landwirten
keine Kleinanlagen mehr gebaut wurden.
Es war vielen Landwirte zwar durchaus bewusst geworden,
dass die Fermentation von Wirtschaftsdünger
entscheidende Vorteile bringt, 
die meisten scheuten aber die teuren 
und komplizierten Verfahren zur Genehmigung.

Wie beschrieben entstanden aus der „ESU“ einige Firmen,
die sich auf industrielle Großanlagen spezialisierten.
Einfache kleine Anlagen nur für Gülle und
u. U. auch für Speisereste aus der umliegenden Gastronomie,
galten fortan aber als unwirtschaftlich,
da sie eben die gleichen Genehmigungsverfahren
durchlaufen mussten wie industrielle Großanlagen.

Dies wird den Folgefirmen der „ESU“ vermutlich
in die Hände gespielt haben, da bei der Entsorgung
von Biomüll die mögliche Konkurrenz
von kleinen Bauern nun nicht mehr gegeben war.
Die Biomüllmengen aus Gastronomie
und Lebensmittelindustrie konnten gewinnbringend
unter ihnen aufgeteilt werden.

Die Politik reagierte zwar mit Förderungen, aber dadurch,
dass hauptsächlich auf Maisanlagen gesetzt wurde,
die Preise für diesen Ausgangsstoff aber stark gestiegen sind,
blieb in Österreich ein Biogasboom weitgehend aus.
Anders als in Deutschland, wo es heute ca. 8000 Anlagen gibt.
Aber auch die errichteten Maisanlagen wurden zum Sorgenkind
vieler Betreiber, da sich die langfristigen
Kalkulationen oft nicht mehr einhalten ließen.
Hier finden Sie Videos zum Unterschied
zwischen Maisanlagen und Gülleanlagen.


Angesichts der heutigen Zustände der Böden
und des Grundwassers muss die Frage gestellt werden,
ob dieser behördliche Regulierungszwang der richtige Weg war ... 

Ende 2002:
Bauverhandlung für die "ATMA 1" Pyramidenfermentationsanlage mit Sedimentatswasser-Austragung in der Steiermark. 
Hier finden Sie den Pressebericht 
"Sensationelle Erfindung- Pyramiden in Zwaring"

*17.07.2003
Anmeldung des Patentes Sedimentatsfermenter

*2006/2007
Fertigstellung der "ATMA 1" Anlage in Lieboch.
Es wurde ein 
energiereicheres Gas erzeugt,
als dies üblicherweise bei Fermentationsanlagen
herkömmlicher Bauart der Fall ist.

* 2013 bis 2016
Es wurde das Projekt "Vitagasmaschine" erarbeitet,
das in der Gemeinde Neumarkt in OÖ eingesetzt werden sollte
und der OÖ Landesregierung vorgestellt.
Diese landwirtschaftliche Maschine ist so konzipiert,
dass eine mit Deponiefolien umspannte Holzkonstruktion
eingegraben wird, in der sich die Gülle befindet.
Es sollen die gleichen Folien verwendet werden,
wie sie weltweit für Giftmülldeponien eingesetzt werden.
Zu sehen ist nur der pyramidenförmige obere Teil
der landwirtschaftlichen Maschine,
unter dem sich die Gasblase befindet.
Als Witterungsschutz für die Gasblase wird ebenfalls
eine dafür geeignete Folie verwendet,
die über die hölzerne Pyramidenkonstruktion gespannt wird.

Folien als Witterungsschutz für Gasblasen zu verwenden,
ist bei Biogasanlagen diverser Bauart Stand der Technik.
Für die "Vitagasmaschine" wurde deshalb das Material Holz
gewählt, weil dafür im Gegensatz zu Stahl oder Beton
nicht so viel "graue Energie" verbraucht wird.

Die OÖ-Landesregierung beanstandete das Projekt „Vitagasmaschine",
weil wegen einer oberösterreichischen Brandschutzverordnung
eine Holzkonstruktion unzulässig wäre.
Das erscheint uns als unlogisch, weil sich bei der Anlage "Ecker" in OÖ
als auch bei der Anlage "Bios 1" in NÖ
und auch bei der "ATMA 1" Anlage in der Steiermark
die Gasblasen ebenfalls unter einem Dachstuhl aus Holz befinden.

Angemerkt muss dazu noch werden,
dass diverse behördliche Verordnungen grundsätzlich
an den "Stand der Technik" angepasst werden können.

Den Pressebericht "Eine Klein-Biogasanlage,
die mehrere Probleme auf einmal löst"
und weitere über das Projekt in Neumarkt 
finden Sie hier 


* 29.04.2016:
Gründung Verein Regenwurmrettung 
 


Hier das Biogas-Impulsmodell und darunter
ein Auszug aus der Publikation des ehemaligen BOKU Direktors:

Außerdem wurden als Anhang noch einige Presseartikel
über die Anlagen der "ESU" an die damaligen
Österreichischen Landeshauptleute geschickt.


Hier der Auszug aus der Publikation des ehemaligen Direktors
der Universität für Bodenkultur: